Langzeitverfügbarkeit
Bayern

Datenübernahmevereinbarung

Eine Datenübernahmevereinbarung regelt den Transfer von digitalen Daten des Datengebers an den Datennehmer zum Zwecke ihrer Langzeitverfügbarmachung und legt die Rechte und Pflichten des Datengebers und des Datennehmers sowie die vereinbarten Zugriffs- und Langzeitverfügbarkeitsziele fest. Die Datenübernahmevereinbarung kann bei Bedarf an die individuellen Voraussetzungen und Gegebenheiten der datennehmenden Institution angepasst werden.

Um bereits im Vorfeld einer Datenübernahmevereinbarung und der Übergabe von Daten in die langfristige Verfügbarkeit wichtige Angaben zu den Daten festzuhalten wurde eine Checkliste entworfen.

Diese Checkliste kann als Grundlage für ein Gespräch zwischen datengebenden Personen und datennehmenden Institutionen verwendet werden, um bereits im Vorfeld wichtige Fragen zu den technischen und rechtlichen Voraussetzungen der Daten abzustimmen.

Mustervereinbarungen